Bekanntmachungen

Bekanntmachung Auslegung BP Wohngebiet Gartenstraße Ecke Am Bahnhof in Ziesar

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15.02.2024 Bekanntmachung der Änderung vom Aufstellungsbeschluss mit Erweiterung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“ in Grüningen, Gemeinde Wenzlow

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15.02.2024 Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“ in Grüningen, Gemeinde Wenzlow

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17.01.2024 - Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach dem BMG ist das Amt Ziesar als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen nachfolgende Datenübermitt-lungen steht den betroffenen Personen ein Widerspruchsrecht nach dem BMG zu:

1. § 50 Absatz 1 Satz 1 BMG
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melde-register über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG (Familienname, Vornamen unter Kenn-zeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 Satz 1 BMG widersprechen.

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22.12.2023 - Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin"

Die Gemeindevertretung Wollin hat am 9. November 2023 den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin" gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil der Gemeinde Wollin in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 2.

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25.09.2023 - (Vor-)Entwurf zum B-Plan „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“

Bekanntmachung Gemeinde Görzke zur Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Vor-)Entwurf zum B-Plan „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ mit Begründung in der Fassung vom April 2023 (aktualisiert August 2023) In der Sitzung der Gemeindevertretung Görzke am 17.07.2023 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ gebilligt. Es wurde beschlossen, den Entwurf in der Fassung vom April 2023 öffentlich auszulegen. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der weitgehend straßenbegleitenden Neuerrichtung von Wohnhäusern an der westlichen Seite der Brandenburger Straße.

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23.06.2023 - Sanierung der Fahrbahn von der B 107 – Abzweig K 6938 Wutzow Reppinichen / K 6937

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Kreisstraßenbetrieb, beabsichtigt in den Sommerferien 2023, in der Zeit vom 28.07.2023 – 25.08.2023 Straßenbauarbeiten auf der Kreisstraße 6938 in der Ortslage Görzke durchzuführen. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um Unterhaltungsarbeiten an der Kreisstraße im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Kreisstraßenbetrieb.

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16.01.2023 - Bewerbung/Vorschlag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

Im Jahr 2023 stehen wieder Schöffenwahlen, für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 an.
Das Amt Ziesar hat laut Festlegung durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel eine Vorschlagsliste - mit 2 Personen für die Gemeinde Görzke
- mit 4 Personen für die Stadt Ziesar aufzustellen. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Ziesar, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – insbesondere Wohnsitz im Amt Ziesar, Deutsche/r, bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mind. 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.03.2023 an das:
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07.10.2022 - Flächennutzungsplan Ziesar 6. Änderung „EDEKA-Supermarkt Alter Sportplatz“

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Umweltbezogene Stellungnahmen Teil 1:

Umweltbezogene Stellungnahmen Teil 2:

06.10.2022 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes

Bekanntmachung Stadt Ziesar
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „EDEKA-Supermarkt Alter Sportplatz“ mit Begründung in der Fassung vom August 2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „EDEKA-Supermarkt Alter Sportplatz“ sowie die Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den
§§ 2 bis 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines neuen Supermarktes.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 450 und 452 (jeweils vollständig) sowie das Flurstück 22/10 (teilweise) der Flur 10, Gemarkung Ziesar mit einer Fläche von rund 1,24 ha. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom August 2022 mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 12.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 in der Amtsverwaltung Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Bauamt, Zimmer 212
während der Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins unter 033830 / 654212
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich:
Post- und Hausanschrift: Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar
E-Mail:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der genannten Auslegezeit auch in das Internet (Planungsportal des Landes Brandenburg) eingestellt. 
Neben den o. g. Planunterlagen liegen folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die mit ausliegen:
– Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 11.06.2019 mit Hinweisen der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde, des Fachdienstes Gesundheit und der Bereiche Brandschutz und öffentliches Recht
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 07.06.2019
– Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 11.06.2019
– Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen vom 11.06.2019 und 28.06.2021
– Lärmimmissionsprognose vom 05.08.2022
– Artenschutzbeitrag mit faunistischer Bestandserfassung vom August 2021
– Geotechnischer Bericht vom 06.05.2022
– Regenwasserkonzept vom 28.06.2021
– Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung des EDEKA Lebensmittelmarktes in Ziesar vom 10.02.2020
– Strategiepapier zur Einzelhandelsentwicklung für die Stadt Ziesar vom 12.10.2020 Im Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
– zum Schutzgut Mensch und Gesundheit: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung auch hinsichtlich Lärm- und Lichtemissionen sowie Auswirkungen auf den Einzelhandel
– zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung; hinsichtlich Tiere Bestandserfassung insbesondere zu Vogelarten, Säugetieren, Amphibien und Reptilien sowie Artenschutzmaßnahmen
– zum Schutzgut Boden: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung; Boden- und Baugrunduntersuchung, Umgang mit Abfällen, Kompensationsmaßnahmen
– zum Schutzgut Wasser: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung; Niederschlagsversickerung
– zum Schutzgut Klima/Luft: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– zum Schutzgut Landschaft: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– Erschließung insbesondere hinsichtlich Zufahrt und Löschwasser.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ziesar, 13.09.2022
Tischer
stellv. Amtsdirektorin

06.10.2022 Beteiligung der Öffentlichkeit 6. Änd. FNP Ziesar

Bekanntmachung der Stadt Ziesar
über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar in der Fassung vom Mai 2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2022 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar sowie die Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel, Zweckbestimmung Supermarkt anstelle
eines Sportplatzes. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 450 und 452 (jeweils vollständig) sowie das Flurstück 22/10 (teilweise) der Flur 10, Gemarkung Ziesar mit einer
Fläche von rund 1,24 ha. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom August 2022 mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 12.10.2022 bis einschließlich 11.11. 2022 in der Amtsverwaltung Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Bauamt, Zimmer 212 während der Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Planungsportal des Landes Brandenburg online zur Verfügung 

 

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins unter 033830 / 654212.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich:
Post- und Hausanschrift:

Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar
E-Mail:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der genannten Auslegezeit auch in das Internet
eingestellt. (https://planungsportal.brandenburg.de/verfahren/ad950087-d536-44d9-84c6-8ab62103d17a/public/detail)
Neben den o. g. Planunterlagen liegen folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die mit ausliegen:
– Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 11.06.2019
mit Hinweisen der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Fachdienstes Gesundheit
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 07.06.2019
– Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 11.06.2019
– Lärmimmissionsprognose vom 05.08.2022
– Artenschutzbeitrag mit faunistischer Bestandserfassung vom Augus 2021
– Geotechnischer Bericht vom 06.05.2022
– Regenwasserkonzept vom 28.06.2021
– Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung des EDEKA Lebensmittelmarktes in Ziesar vom 10.02.2020
– Strategiepapier zur Einzelhandelsentwicklung für die Stadt Ziesar vom 12.10.2020

Im Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
– zum Schutzgut Mensch und Gesundheit: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung auch hinsichtlich Lärm- und Lichtemissionen sowie Auswirkungen auf den Einzelhandel
– zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Beschreibung
und Auswirkungen durch die Planung; hinsichtlich Tiere Bestandserfassung insbesondere zu Vogelarten, Säugetieren, Amphibien und Reptilien Amtsblatt für das Amt Ziesar 1. Oktober 2022 | Nr. 10 | Woche 39 | 3 |
Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen
Lage des Plangebietes
sowie Artenschutzmaßnahmen
– zum Schutzgut Boden: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung; Boden- und Baugrunduntersuchung, Umgang mit Abfällen, Kompensationsmaßnahmen
– zum Schutzgut Wasser: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung; Niederschlagsversickerung
– zum Schutzgut Klima/Luft: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– zum Schutzgut Landschaft: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Beschreibung und Auswirkungen durch die Planung
– Erschließung insbesondere hinsichtlich Zufahrt und Löschwasser.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Ziesar, 13.09.2022
Tischer
stellv. Amtsdirektorin

24.08.2022 - BEBAUUNGSPLAN „WOHNGEBIET KERAMIKSTRASSE“ der Stadt ZIESAR

Weitere Informationen finden Sie hier:

14.06.2022 - Bekanntmachung der Stadt Ziesar zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „Solarpark Köpernitz Süd-West“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ziesar im Parallelverfahren Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat in ihrer Sitzung am 23.03.2021 mit Beschluss Nr. 67 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Köpernitz Süd-West“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ziesar im Parallelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.05.2021 im Amtsblatt Nr. 5 / 2021 bekannt gemacht. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bekanntmachung über Waldbrandwegeinstandsetzung

EU Logo ELER s

Waldbrandwegeinstandsetzung im Amt Ziesar für die Gemeinde Wenzlow

AZ: 208322000038

Ausbaustrecke für den 1. BA des Weges von Wenzlow bis zur K 6946 zur Vorbeugung von Waldschäden (MB III) auf einer Länge von 1695 m.

Die Zuwendung des Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.

Das Amt Ziesar beabsichtigt für das o. g. Vorhaben Ing.-leistungen im Monat Juni 2022

für die LPh 5 bis LPh 8 im Verhandlungsverfahren zu vergeben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ab den Monaten Juli bis August.

Von August bis Oktober ist die Realisierung der Arbeiten vorgesehen.

Dabei beträgt die Fahrbahnbreite auf dem Weg 3,50 bis 4,50 mit sich beiderseitig anschließenden 0,50 m breiten Bankettstreifen. Der Fahrbahnbereich wird aus einer Tragschicht aus Betonrecycling, 20-50 cm dick, und einer Deckschicht aus Naturschotter, 5 cm dick, hergestellt.

Die geplanten Baukosten betragen ca. 72.000,-€  brutto.

Bekanntmachung über Waldbrandwegeinstandsetzung

EU Logo ELER s

Waldbrandwegeinstandsetzung im Amt Ziesar für die Stadt Ziesar

AZ: 208322000039

Ausbaustrecke im Bereich der Bücknitzer Heide zur Vorbeugung von Waldschäden (MB III) auf einer Länge von 2535 m.

Die Zuwendung des Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.

Das Amt Ziesar beabsichtigt für das o. g. Vorhaben Ing.-leistungen im Monat Juni 2022

für die LPh 5 bis LPh 8 im Verhandlungsverfahren zu vergeben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ab den Monaten Juli bis August.

Von August bis Oktober ist die Realisierung der Arbeiten vorgesehen.

Dabei beträgt die Fahrbahnbreite auf dem Weg 3,50 bis 4,50 mit sich beiderseitig anschließenden 0,50 m breiten Bankettstreifen. Der Fahrbahnbereich wird aus einer Tragschicht aus Betonrecycling, 20-50 cm dick, und einer Deckschicht aus Naturschotter, 5 cm dick, hergestellt. Das Lichtraumprofil beträgt 5,50 m.

Die geplanten Baukosten incl. Nebenkosten betragen ca. 99.000,-€  brutto.

17.03.2022 - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar

Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar in der Fassung vom Januar 2021
Die Stadtverordnetenversammlung Ziesar hat in ihrer Sitzung am 23.03.2021 den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ziesar für die 3 geplanten Solarparks „Ehemalige Schweineanlage südlich Paplitzer Chaussee“, „Bücknitz-Ost“ und „Autobahn Ziesar“ gebilligt. Es wurde beschlossen, den Entwurf in der Fassung vom Januar 2021 öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Wesentliches Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ermöglichung von 3 neuen Solarparks im Stadtgebiet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

16.03.2022 - Solarpark Schweinemast Ziesar

Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:

16.03.2022 - Solarpark Bücknitz (Agra)

Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:

16.03.2022 - Solarpark an der Autobahn Ziesar

Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:

28.02.2022 - Beteiligung der Öffentlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

im unten stehenden Dokument erhalten Sie alle Informationen über die Beteiligung der Öffentlichkeit auf einen Blick.

Unter anderem sind folgende Bekanntmachungen enthalten:

  • Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar in der Fassung vom Januar 2021
  • Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Autobahn Ziesar" in der Fassung vom Januar 2021
  • Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Bücknitz Ost" in der Fassung vom Januar 2021
  • Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Ehemalige Schweineanlage südlich Paplitzer Chausee" in der Fassung vom Januar 2021