16.01.2023 - Bewerbung/Vorschlag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Im Jahr 2023 stehen wieder Schöffenwahlen, für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 an.
Das Amt Ziesar hat laut Festlegung durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel eine Vorschlagsliste - mit 2 Personen für die Gemeinde Görzke
- mit 4 Personen für die Stadt Ziesar aufzustellen. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Ziesar, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – insbesondere Wohnsitz im Amt Ziesar, Deutsche/r, bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mind. 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.03.2023 an das: Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, in 14793 Ziesar, Tel. Fr. Heinitz 033830-654203), Mail: Für die Bewerbung kann das Formular im Anhang heruntergeladen werden. Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter: www.schoeffenwahl.de. Gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) soll nicht zu dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sinne des
§ 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung der jeweiligen Gemeinde des Amtes Ziesar wird aus diesen Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellen, die dann dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel übermittelt wird. Dort tritt ein Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen und wählt aus der von den Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Schöffinnen/Schöffen. Das Formular finden Sie hier:
Tischer
stellvertretende Amtsdirektorin
Das Amt Ziesar hat laut Festlegung durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel eine Vorschlagsliste - mit 2 Personen für die Gemeinde Görzke
- mit 4 Personen für die Stadt Ziesar aufzustellen. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Ziesar, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – insbesondere Wohnsitz im Amt Ziesar, Deutsche/r, bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mind. 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.03.2023 an das: Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, in 14793 Ziesar, Tel. Fr. Heinitz 033830-654203), Mail: Für die Bewerbung kann das Formular im Anhang heruntergeladen werden. Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter: www.schoeffenwahl.de. Gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) soll nicht zu dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sinne des
§ 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung der jeweiligen Gemeinde des Amtes Ziesar wird aus diesen Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellen, die dann dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel übermittelt wird. Dort tritt ein Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen und wählt aus der von den Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Schöffinnen/Schöffen. Das Formular finden Sie hier:
stellvertretende Amtsdirektorin