Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Auswertung Projekt Naturnahe Gärten im Naturpark Hoher Fläming

Naturpark Hoher Fläming unterstützte mit heimischen und insek-tenfreundlichen Pflanzen den Blütenreichtum in 82 Gärten Raben – Die Naturparkverwaltung Hoher Fläming hat in diesem Jahr 1.700 heimi-sche Stauden, 390 heimische Sträucher und 2.400 insektenfreundliche Blumenzwie-beln erworben und an 82 Gartenbewirtschafterinnen und Gartenbewirtschafter über-geben. Neben Privatpersonen haben auch Schulen, Kitas und Vereine das Angebot genutzt und ihre Gärten insektenfreundlicher bepflanzt. Viele Menschen möchten ihren Garten naturnah gestalten, um den Insekten und anderen tierischen Gartenbewohnern ein Zuhause und ein Nahrungsangebot anzubieten. Dem Auf-ruf der Naturparkparkverwaltung Hoher Fläming im September, insektenfreundliche Stau-den in die Gärten zu bringen, waren etwa 100 Haushalte gefolgt. Um eine möglichst große Arten- und somit Blütenvielfalt zu erreichen, standen 44 verschiedene Stauden, elf ver-schiedene Sträucher und acht verschiedene Blumenzwiebeln (insgesamt 63 Pflanzenar-ten) zur Auswahl. Dabei wurde darauf geachtet, dass das ganze Jahr über der Blütentisch reich gedeckt ist. Zusätzlich wurden auch Futterpflanzen für Schmetterlingsraupen wie verschiedene Gräser angeboten. Besonders beliebte Stauden waren Glockenblumen, Wiesen- und Skabiosen-Flockenblumen, Karthäuser-Nelke und Wiesen-Salbei. Hundsrosen, Sal-Weiden und Ge-wöhnlicher Schneeball zählten zu den meistgewünschten Sträuchern. Aufgrund der hohen Nachfrage konnten nicht alle Pflanzenwünsche erfüllt werden, aber die Pflanzenlisten wer-den hoffentlich für viele Gärtnerinnen und Gärtner als weitere Inspiration dienen.
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Festsetzung der Steuer – und Abgaben für das Jahr 2023

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2931) i.V.m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl. I/22, [Nr. 88], S.6) in Verbindung mit den §§ 1, 2 ,3 und 12b des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 36]) ergeht folgender Hinweis bezüglich der Festsetzung und der Erhebung der Grundsteuer A + B, der Hundesteuer und der Friedhofsgebühren (Gemeinde Wenzlow und Ortsteil Boecke sowie Gemeinde Wollin) für das Jahr 2023.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind keine Hebesatzänderungen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Hundesteuer sowie der Friedhofsgebühren eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird. Bereits in den Steuer- und Abgabenbescheiden für das Jahr 2022 wurde bestimmt, dass diese auch für künftige Zeitabschnitte gelten, solange sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag nicht ändern.

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Wie geht es im Naturschutzgebiet „Belziger Landschaftswiesen“ weiter? – Landesamt für Umwelt informiert

Bad Belzig – Das Landesamt für Umwelt lädt alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand und die geplanten Projekte im Naturschutzgebiet „Belziger Landschaftswiesen“ ein. Die Veranstaltung findet am 25. November ab 16:30 Uhr in der Albert-Baur-Halle im Weitzgrunder Weg 1 in 14806 Bad Belzig statt. Das Landesumweltamt Brandenburg wird in der öffentlichen Informationsveranstaltung über die Ziele des Naturschutzes, den Stand laufender Projekte und Planungen im Natur-schutzgebiet „Belziger Landschaftswiesen“ informieren und allen Interessierten für Fragen zur Verfügung stehen.

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