Aktuelles
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
lsfb stärkt seit 20 Jahren Ehrenamt und Engagement in Kita- und Schulfördervereinen
hiermit informieren wir Sie über die Pressemitteilung der Isfb
Pressemitteilung der APM GmbH: "Keine Abfallsammlung am Karfreitag"
hiermit informieren wir Sie über die Neuerung im Bereich der Abfallentsorgung für unseren Landkreis
Auszug aus dem Veranstaltungskalender für den Hohen Fläming - März 2024
hiermit erhalten Sie die Übersicht der Veranstaltungen im Hohen Fläming für den Monat März 2024. Dies ist ein Auszug aus dem Eventkalender der Tourismusmarketing Brandenburg GmbH (www.reiseland-brandenburg.de).
Streik am 01.03.2024 - Fahrtausfälle bei regiobus
Hiermit informieren wir Sie über die über die Pressemitteilung zu den geplanten Warnstreiks im ÖPNV
Auslegung des Entwurfs des Managementplanes "Baitzer Bach"
Hiermit informieren wir Sie über die Pressemitteilung des Landesamt für Umwelt
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Kleiner Naturschutztag im Naturpark Hoher Fläming
Hiermit informieren wir Sie über die Presseinformation vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.
Pressemitteilung APM - Bäume ausästen: Nicht erst schneiden, wenn es wehtut!
Kreis sucht Ehrenamtliche und Berufsbetreuer in Potsdam-Mittelmark
Abfallentsorgung rund um Weihnachten und Jahreswechsel 2023/2024
Aufforderung an die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern
Die im Amt Ziesar vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 19. Januar 2024 wahlberechtigte Personen des Amtes Ziesar als Beisitzerinnen / Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, der Stellvertreterin und fünf Beisitzern/ Beisitzerinnen (§ 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes – BbgKWahlG -). Nach § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Wahlausschusses ausüben.