Die im Amt Ziesar vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 19. Januar 2024 wahlberechtigte Personen des Amtes Ziesar als Beisitzerinnen / Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, der Stellvertreterin und fünf Beisitzern/ Beisitzerinnen (§ 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes – BbgKWahlG -). Nach § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Wahlausschusses ausüben.

