Aufforderung zur Erfüllung der Reinigungspflicht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
es wurde festgestellt, dass vor vielen Grundstücken im Amtsgebiet der Reinigungspflicht nicht bzw. nicht ausreichend nachgekommen wird.
Grundsätzlich wird die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehweg, Fahrbahn) dem Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Unterlassung der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich können Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden.
Um entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht wird entsprechend kontrolliert.
Die entsprechenden Straßenreinigungssatzungen sind auf der Internetseite:
www.amt-ziesar.de und dem Amtsanzeiger veröffentlicht.
Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
aufgrund vermehrter Beschwerden und zunehmender Behinderung durch ordnungswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge, bitte ich Sie, Ihre Parkgewohnheiten zu überdenken und ggf. zu ändern.
Außerdem wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihre Fahrzeuge auf Ihren Privatgrundstücken parken bzw. die vorhandenen Parkflächen nutzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass künftig vermehrt Kontrollen durchgeführt und Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden.
gez:
K. Gericke
Amtsdirektor